Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Mein Ziel ist es, Ihnen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dies kann sowohl durch eine Beratung, eine außergerichtliche Tätigkeit als auch eine Vertretung vor Gericht geschehen.
Welche Rechtsgebiete bearbeite ich?
Vor welchen Gerichten darf ich auftreten?
Nachdem sich die komplizierte Rechtslage vor einigen Jahren geändert hat, lässt sich diese Frage heute für alle Anwälte einfach beantworten: vor allen Gerichten und in allen Instanzen, wenn es nicht um ein Zivilverfahren vor dem BGH geht. Weitere Hintergründe zu dieser Frage sowie zum Unterschied zwischen Zulassung bei Gericht und Auftretungsbefugnis
Wer erfährt von unserem Gespräch?
Besonders im Strafrecht ist es wichtig, dass niemand von dem erfährt, was zwischen Mandant und Anwalt gesprochen wurde; oft ist es sogar erforderlich, dass nicht einmal der Besprechungstermin als solcher bekannt wird. Aber auch in anderen Rechtsgebieten haben die Mandanten ein berechtigtes Interesse an einer strikten Vertraulichkeit, z. B. wenn es im Familienrecht um Unterhaltsverpflichtungen geht oder generell um das taktische Vorgehen in einer Angelegenheit. Diese Vertraulichkeit ist sogar gesetzlich geschützt, weshalb weder mein Telefon noch meine Kanzleiräume abgehört werden dürfen.
Manchmal gerät die Geheimhaltung jedoch bereits durch das Verhalten der Mandanten in Gefahr: Wer z.B. einen Freund zur Beratung begleitet, ohne selbst Mandant zu werden, hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er von der Polizei zum Inhalt dieses Gespräches befragt werden sollte. Nur nahe Verwandte haben in einer solchen Situation das Recht zu schweigen.
Die Frage, ob man eine Begleitperson mitbringt, sollte also bereits vorab gut überlegt sein, nicht nur im Strafrecht und im Familienrecht.
Kann ich meine Kinder zur Besprechung mitbringen?
Oft stellt sich besonders für alleinerziehende Mütter, aber nicht nur für diese, die Frage, wo ihre Kinder während des Beratungsgespräches bleiben können. Um diese Entscheidung zu erleichtern, stehen in meiner Kanzlei Malvorlagen sowie Bunt- und Filzstiften zur Verfügung, so dass die Zeit während der Beratung für die Kinder nicht allzu lang wird.
Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!
Christoph Schneble
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Beruflicher Werdegang
1991
BEGINN DES JURA-STUDIUMS AN DER ALBERT-LUDWIG-UNIVERSITÄT IN FREIBURG I. BR.
1997
ERSTES JURISTISCHES STAATSEXAMEN; BEGINN DES REFERENDARIATS AM LANDGERICHT OFFENBURG
1999
ZWEITES JURISTISCHESSTAATSEXAMEN
1999
Eröffnung der Kanzlei (11. August 1999)
2004
ZULASSUNG ZUM OLG KARLSRUHE UMZUG DER KANZLEI IN DIE SCHILLERSTRASSE 19, OFFENBURg
2007
Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg
2009
Verleihung des Titels "Fachanwalt für Familienrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg
Kontakt
- www.rechtsanwalt-schneble.de
- kanzlei@rechtsanwalt-schneble.de
- 0781/ 9 48 37 87
- 0781/ 9 48 37 88