Familienrecht

Im Familienrecht geht es nicht nur um Scheidungen – schon viel früher kann z.B. ein Ehevertrag sinnvoll sein. Ein solcher regelt im Idealfall nicht die Trennung, sondern ermöglicht ein rechtlich einfacheres Zusammenleben von Selbständigen, gemischtnationalen Ehen oder Eheleuten in sonstigen Konstellationen, bei denen die Gesetzeslage verbesserungsfähig ist. Kommt es doch zur Trennung, muss in jedem Fall der Versorgungsausgleich, also der „Zugewinn der Rente“, sowie der „normale“ Zugewinn geprüft und ggf. durchgeführt werden.

Solange Kinder nicht volljährig sind, kann es erforderlich werden, das Sorgerecht für sie ganz oder teilweise zu entziehen oder zu übertragen. Einzelbereiche sind dabei das Aufenthaltsbestimmungsrecht (also das Recht, den Wohnsitz des Kindes festzulegen), das Umgangsrecht, durch das Besuche mit dem Elternteil geregelt werden, bei dem das Kind nicht wohnt, die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge und das Recht zur Regelung von Behördenangelegenheiten. Ob die Voraussetzungen für eine derartige gerichtliche Entscheidung vorliegen, sollte gut geprüft werden, bevor ein solcher Antrag gestellt wird.

Wichtig ist zu beachten, dass insbesondere Umgangsrecht und Unterhalt nicht voneinander abhängig sind.

Also: Auch der Vater, der keinen Kindesunterhalt bezahlt, darf grundsätzlich sein Kind sehen, aber der Vater, dem z.B. wegen gewalttätiger Übergriffe der Umgang verwehrt wird, ist weiter unterhaltspflichtig.

Unterhalt kann in mehrere Richtungen geschuldet werden: Klassisch ist Unterhaltspflicht der Eltern für die minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kinder. Kinder können aber auch verpflichtet werden, für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen. In manchen Fällen können solche Ansprüche auch geltend gemacht werden, obwohl die verwandtschaftliche Beziehung weiter entfernt ist. Diese Beziehung entpuppt sich zuweilen als falsch: Das ist dann der Bereich der Vaterschaftsanfechtung mit all seinen Folgefragen. Nicht nur hier sollten die Fragen im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Gespräches geklärt werden.

Mein Titel als „Fachanwalt für Familienrecht“ wurde mir 2009 durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.